Barrierefreiheit – Pflicht für Kanzleien ab 2025: Diese Anforderungen müssen Sie jetzt erfüllen, um Abmahnungen zu vermeiden.

Barrierefreie Websites – neue Anforderungen ab 2025

Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Damit sind Unternehmen verpflichtet, ihre Websites barrierefrei zu gestalten. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert nicht nur hohe Bußgelder von bis zu 100.000 Euro, sondern auch Abmahnungen, Reputationsschäden und den Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen. Barrierefreiheit im Web ist damit kein freiwilliges Extra mehr, sondern eine gesetzliche Pflicht.

Betroffen sind alle Unternehmen, die ihre Leistungen, Produkte oder Services online präsentieren oder digitale Kontaktmöglichkeiten anbieten. Kurz gesagt: nahezu jedes Unternehmen mit eigener Website sollte jetzt handeln.

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Was passiert, wenn Ihre Website nicht barrierefrei ist?

Viele Websites sind aus technischer oder gestalterischer Sicht nicht barrierefrei. Typische Probleme sind:

  • Nicht barrierefreie PDFs: Es fehlen semantische Strukturen (Überschriften, Listen), die richtige Lesereihenfolge und Alternativtexte; Screenreader können Inhalte deshalb nicht korrekt ausgeben.
  • Zu geringe Farbkontraste: Texte und Bedienelemente heben sich nicht ausreichend vom Hintergrund ab – insbesondere auf mobilen Displays – und verfehlen die Anforderungen der WCAG, was die Lesbarkeit stark einschränkt.
  • Keine Tastaturbedienung: Navigation, Menüs und Formulare sind nicht durchgängig per Tab erreichbar oder der Fokus ist unsichtbar; Nutzer ohne Maus bzw. mit motorischen Einschränkungen können die Seite nicht bedienen.
  • Fehlende Alternativtexte für Bilder: Fotos, Icons und Grafiken ohne Alt-Texte bleiben für blinde oder sehbehinderte Menschen unsichtbar; relevante Informationen und Funktionen gehen verloren.

Lösung: Unser Website-Audit zur Barrierefreiheit

Um herauszufinden, ob Ihre Website die Vorgaben erfüllt, bieten wir Ihnen einen kostenlosen Audit an. Dabei prüfen wir Ihre bestehende Seite anhand der anerkannten Standards WCAG 2.1 und BITV 2.0. Das Ergebnis ist eine klare Einschätzung, wo Handlungsbedarf besteht und welche Maßnahmen notwendig sind.

Der Audit umfasst einen technischen und inhaltlichen Schnellcheck, eine Bewertung des rechtlichen Risikos sowie einen konkreten Maßnahmenplan, den Sie direkt für Ihr Unternehmen umsetzen können. So haben Sie die Sicherheit, dass Ihre Website rechtzeitig alle Anforderungen erfüllt und Sie keine bösen Überraschungen erwarten.

Wir prüfen Ihre bestehende Website auf alle relevanten Kriterien – nach WCAG 2.1 und BITV 2.0 – und liefern Ihnen eine klare Einschätzung, wo Handlungsbedarf besteht.

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Über uns – Ihr Partner für digitale Lösungen

LMS Consulting unterstützt mittelständische Unternehmen dabei, digitale Anforderungen nicht nur zu erfüllen, sondern als Chance zu nutzen. Mit unserer Erfahrung in den Bereichen Strategie, Branding, Marketing und Recruiting begleiten wir Sie von der Konzeption bis zur Umsetzung – und bieten dabei auch starke Expertise im Bereich Webentwicklung.

Unsere Projekte zeichnen sich durch ein tiefes Verständnis für die Bedürfnisse des Mittelstands aus. Wir verbinden technisches Know-how mit einem klaren Blick für Design, Benutzerfreundlichkeit und rechtliche Sicherheit. Über 100 erfolgreich umgesetzte Website-Projekte sprechen für sich.

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Barrierefreiheit als Chance begreifen

Auch wenn die Pflicht zur Barrierefreiheit zunächst nach zusätzlichem Aufwand klingt, eröffnet sie Unternehmen zahlreiche Vorteile. Eine barrierefreie Website verbessert nicht nur die Nutzerfreundlichkeit für alle Besucherinnen und Besucher, sondern sorgt auch für eine bessere Sichtbarkeit bei Suchmaschinen, stärkt das Markenimage und erschließt neue Zielgruppen.

Wer rechtzeitig handelt, macht seine Website nicht nur gesetzeskonform, sondern investiert zugleich in einen modernen und zukunftssicheren Online-Auftritt.

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Über den Autor
Lukas Wagner
Gründer & Geschäftsführer
  • Bachelor in BWL Goethe-Universität Frankfurt (Abschluss mit 1,2 und Auszeichnung) & Station in Shanghai
  • Master in Business Innovation Universität St. Gallen (Schweiz)
  • DAAD Stipendium für exzellente Studienleistungen
  • Berufliche Stationen bei EY, Mercedes-Benz und einem Tech-Startup
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